In Deutschland unterscheidet man innerhalb der Sonderpädagogik acht Förderschwerpunkte (siehe Schau-bild).
Je nachdem, welche persönlichen Voraussetzungen, Bedürfnisse oder Beeinträchtigungen die Schülerinnen und Schüler mitbringen, haben sie Anspruch auf sonderpädagogische Unterstützung in einem (zum Teil auch übergreifend in mehreren) dieser Förderschwerpunkte.
Im Rahmen ihres festgestellten Förderschwerpunktes können sie dann entweder inklusiv an einer allgemeinen Schule oder stationär an einer Förderschule unterrichtet werden. Entscheidend ist hier v.a. der Wunsch der Eltern.