Förderschwerpunkte

Allgemeines

In Deutschland unterscheidet man innerhalb der Sonderpädagogik acht Förderschwerpunkte (siehe Schau-bild). 

Je nachdem, welche persönlichen Voraussetzungen, Bedürfnisse  oder Beeinträchtigungen die Schülerinnen und Schüler mitbringen, haben sie Anspruch auf  sonderpädagogische Unterstützung in einem (zum Teil auch übergreifend in mehreren) dieser Förderschwerpunkte. 

Im Rahmen ihres festgestellten Förderschwerpunktes können sie dann entweder inklusiv an einer allgemeinen Schule oder stationär an einer Förderschule unterrichtet werden.  Entscheidend ist hier v.a. der Wunsch der Eltern.

Förderschwerpunkt
Lernen

Einen Anspruch auf den Förderschwerpunkt Lernen haben Schülerinnen und Schüler,  die trotz inten- siver und langfristiger Förderung die Lernziele der allgemeinen Schule nicht erreichen können.

Lernzieldifferent werden sie nach einem eigenen Bildungsgang unterrichtet und können, soweit der Übergang in die allgemeinbildende Schule nicht möglich ist,  den Berufsorientierten Abschluss erwerben. 

Förderschwerpunkt
Emotionale und Soziale Entwicklung

Einen Anspruch auf den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung haben Schüler-innen und Schüler, die intensive und langandauernde Unterstützung  im Bereich des sozialen Handelns und des emotionalen Erlebens bedürfen. In der Regel haben diese Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten in ihrer Affektsteuerung, ihrem Bindungsverhalten, in ihrer Akzeptanz von schulischen Normen und Regeln, aber auch in ihrer  Lern- und Organisationsfähigkeit. Mit steigender Zunahme richtet sich dabei der Fokus auf  Schüler-innen und Schüler mit schweren Traumatisierungen, psychischen Störungen oder psychiatrischen Krank-heitsbildern, selbst- und fremdgefährdenden Ver-haltensweisen, Suchtproblematiken und z.T. auch massiv schuldistanzierte Schülerinnen und Schüler oder „entkoppelte“ Jugendliche (sog. System-sprenger).

Förderschwerpunkt
Sprache

Einen Anspruch auf den Förderschwerpunkt Sprach-heilförderung haben Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend oder dauernd in ihrer Kommu-nikationsfähigkeit behindert und aufgrund dessen entscheidend in ihrem Lern- und Sozialverhalten eingeschränkt sind.

Die Beeinträchtigung in der Sprache können vielfältig sein und beispielsweise im phonetisch-phonolog., semantisch-lexikalischen, syntaktisch-morpholog. oder auch im pragmatisch-kommunikativen Bereich liegen. Oftmals ist der Schriftspracherwerb bei den betroffen Kindern deutlich erschwert.

Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung

Einen Anspruch auf den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung haben Schülerinnen und Schüler, die von umfassenden, schweren und lang andauern-den Lernbeeinträchtigungen betroffen sind. Diese Beeinträchtigungen können sowohl in den Bereichen des Sozial-Emotionalen, des Kognitiven, des Kommunikativen, der Sinne, aber auch in der Motorik auftreten.  Das Ziel von Unterricht und Erziehung in diesem Schwerpunkt ist die selbstbestimmte und aktive kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Schülerinnen und Schüler.

Förderschwerpunkt
Körperliche und Motorische Entwicklung

Einen Anspruch auf den Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung haben Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Behinderung  ihres Stütz- und Bewegungs- apparates und anderen organischen Schädi-gungen oder chronischen Erkrankungen so gehandicapt sind, dass sie umfassende sonder-pädagogische Unterstützung  bedürfen. Je nach individuellem Unterstützungsbedarf können sie gleichzeitig  weitere Ansprüche in anderen Förder-schwerpunkten haben.

Förderschwerpunkt
Hören

Einen Anspruch auf den Förderschwerpunkt Hören haben Schülerinnen und Schüler, die gehörlos, schwerhörig oder taub sind oder unter auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungs-störungen leiden.

Förderschwerpunkt
Sehen

Einen Anspruch auf den Förderschwerpunkt Sehen haben blinde oder in ihrem Sehvermögen erheb-lich beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler, die deshalb eine besondere Unterstützung und schulische Ausstattung bedürfen. 

In der Regel werden diese Schülerinnen und Schüler lernzielgleich unterrichtet.

Förderschwerpunkt
Kranke

Einen Anspruch auf den Förderschwerpunkt Kranke haben Schülerinnen und Schüler, die  für eine längere Zeit in einer Klinik o.ä. sein müssen und aufgrund dessen am Besuch ihrer jeweiligen Stammschule gehindert sind.  Je nach Gesundheits-zustand und persönlicher Belastbarkeit findet der Unterricht  in kleinen Lerngruppen, aber auch einzeln oder im häuslichen Sonderunterricht statt und orientiert sich an den Lehrplänen ihrer entsprech-enden Schulform.